Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ribeka GmbH erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch ribeka GmbH. Diese Bestimmungen haben Vorrang vor allen vom Kunden verwendeten AGB. Mündliche Abreden sind unwirksam.

2. Angebot und Vertragsschluss

An Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Alle Preisinformationen von ribeka GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Technische Änderungen sowie produktionsbedingte und drucktechnische Änderungen/Abweichungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ribeka GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von ribeka GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von ribeka GmbH.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Bornheim, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt rein netto fällig.

Leistungen für Reparaturen, Wartung, Installation sind sofort ohne Abzug fällig.

Bei Auftrags- und Individualprogrammierung sowie für Anpassungen an Standardsoftware sind 40% bei Auftragserteilung, 30 % nach Lieferung, 30% nach Abnahme durch den Kunden fällig.

Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei ribeka GmbH.

Bei Softwarepflege und –nutzungsverträgen erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des Leistungszeitraums. Der Leistungszeitraum beginnt am 1. des auf die Lieferung folgenden Monats.

Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erheben.

5. Schulungen

Eine Anmeldung zu einer Schulung gilt als verbindlich, sobald Sie von ribeka bestätigt ist. Die Bestätigung erfolgt im Regelfall per E-Mail. Ribeka GmbH behält sich vor, eine Schulung nicht durchzuführen, sofern die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird.

Tritt ein/e Teilnehmer/in von einer verbindlichen Anmeldung aus Gründen zurück, die nicht von ribeka zu verantworten sind, fallen folgende Stornogebühren an:

Für Schulungen bei ribeka:

Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten

Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 %

Bis 7 Tage vor Schulungsbeginn 70 %, danach 90%

Bei Nichterscheinen werden 100 % fällig.

Können Ersatzteilnehmer benannt werden fallen keine Stornokosten an.

Für Schulungen Inhouse beim Kunden:

Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten

Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 %

Danach 100 %

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

6. Auftragsprogrammierungen

Auftragsprogrammierungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines von beiden Auftragsparteien bestätigten Pflichtenheftes.

Die Gewährleistung beträgt sechs Monate nach Abnahme.

Innerhalb dieser 6 Monaten behebt ribeka GmbH die von Kunden gerügten Fehler kostenlos. Nach dieser Zeit ist Fehlerbehebung kostenpflichtig oder durch den Erwerb von Updates (bei Standardsoftware) möglich.

Ist nichts anderes vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit der Beauftragung der Individualprogrammierung ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares, unbefristetes und unwiderruflichen Nutzungsrecht. Eine Weitergabe oder Vermarktung ist ohne Zustimmung der ribeka GmbH nicht zulässig.

7. Lieferung und Versand

Alle von ribeka GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die ribeka GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl ribeka GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird ribeka GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen ribeka GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich ribeka GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht ribeka GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager ribeka GmbH verläßt.

8. Rücksendungen

Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ribeka GmbH zulässig. Schadhafte Teile, ausgenommen derer, die unter die Gewährleistungspflicht von ribeka GmbH fallen, sind portofrei an ribeka GmbH zurück zu senden.

Grundsätzlich trägt ribeka GmbH die Kosten der Übersendung der anerkannt mangelhaften Ware und die Kosten der anschließenden Rücksendung an den Kunden, wobei sich ribeka GmbH vorbehält, die Ware abzuholen oder an sich verschicken zu lassen. Eigenmächtige Versendung – d.h. ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung von ribeka GmbH – geht zu Lasten des Kunden.

9. Gewährleistung

9.1 Software

Ribeka GmbH garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von ribeka GmbH gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich ribeka GmbH vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß ribeka GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ribeka GmbH behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Programme.

9.2 Hardware

Ribeka GmbH gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde ribeka GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung ribeka GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Ribeka GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, ribeka GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es ribeka GmbH nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

9.3 Schülerausweise

Ist der Kunde Unternehmer, leistet ribeka GmbH für Mängel der Ware nach Wahl von ribeka GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ribeka GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen ribeka GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen ribeka GmbH innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei ribeka GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von ribeka GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ribeka GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von ribeka GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch ribeka GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Abnahme von Auftragsprogrammierungen

Nach Lieferung der Software führt der Auftraggeber Testläufe durch, die geeignet sind, alle wesentlichen Funktionen gemäß Produktbeschreibung zu testen.

Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme der Software zu erklären. Der Zeitraum für die Funktionsprüfung für den Auftraggeber beträgt 30 Tage nach Lieferung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Software in allen wesentlichen Punkten die Anforderungen der Produktbeschreibung erfüllt.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, so kann ihm der Auftragnehmer hierzu schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

Nach der Abnahme beginnt die sechsmonatige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit werden alle Programmfehler kostenlos behoben. Danach hat der Kunde die Möglichkeit einen Wartungsvertrag abzuschließen, bzw. die Fehler im Rahmen von Update Lieferungen zu beheben.

11. Softwarepflege und –wartungsverträge

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, werden Softwarepflege- und Wartungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsgebühr ist jährlich bis spätestens 30 Tage nach Begin des jeweiligen Vertragsjahres fällig. Auf unbestimmte Zeit geschlossenen Pflegeverträge können mit einer Frist von 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

12. Eigentumsvorbehalt für Hardwarekauf

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von ribeka GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt ribeka GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und ribeka GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an ribeka GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde ribeka GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von ribeka GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und ribeka GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde ribeka GmbH bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.

Der Kunde ist verpflichtet, ribeka GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbahrungen der jeweiligen Programme.

13. Datenschutz

Der ribeka GmbH ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr wichtig und sie hält sich daher streng an die bestehenden Datenschutzvorschriften.

Sämtliche Daten der Kunden werden von der ribeka GmbH vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfang und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen (vgl. Bundesdatenschutzgesetzes, Informations- und Kommunikationsdienstgesetz).

Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse (gekürzt, anonymisiert), Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.

Unsere detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie hier.

14. Benutzerkonto (Account)

ribeka GmbH hat jederzeit das Recht, einen Benutzeraccount aus wichtigen Gründen sofort zu sperren und/oder zu löschen.

Unter den folgenden Umständen behält sich ribeka GmbH das Recht vor, den Account zu sperren und zu löschen:
– Falsche Benutzerangaben (z.B. ungültige E-Mailadresse)
– Mehrere Accounts für einen Benutzer
– Weitergabe der Benutzerdaten (durch Dritte)
– Jegliche Maßnahmen zur Störung der Webseite

Darüber hinaus ist ribeka GmbH bei Vorliegen von berechtigten Gründen (z.B. lange Inaktivität oder nicht erfolgte Aktivierung) befugt, den Benutzeraccount zu löschen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertagsgegenstand ergebenden Streitigkeiten ist Bonn, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann im Sinne des HGB handelt.

Für die gesamte Geschäftsabwicklung und Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt.

Bornheim, Mai 2021