headerSchILDzentral Die mandantenfähige Lösung für Schulen und Schulträger !! in einem System aus einem Guss!!

Jetzt auch mit Modulen für die Aufgaben des Schulträgers!!!!
Das Schulverwaltungsprogramm SchILD-NRW ist nun als mandantenfähige Version SchILDzentral® mit einer zentralen SQL-Datenbank für Terminalserver-Umgebungen verfügbar. Die einzelnen Module von SchILDzentral® decken sowohl die Arbeitsbereiche und Verwaltungsverfahren der Schulen als auch die Aufgaben der inneren Schulverwaltung ab.



Das Gesamtsystem besteht aus den folgenden Modulen

MODUL 1:     SchILDzentral®  für alle Schulformen
Optional


MODUL 2:     Verwaltungsprogramm für den Schulträger

MODUL 3:     Anmeldeverfahren für die Schulen

Details zur Arbeitsweise

Statistische Auswertungen der Schülerzahlen

Im Schulträgermodul 2 können die Schülerzahlen einer einzelnen Schule oder mehrerer Schulen (z. B. alle Grundschulen,alle Schulen in einem bestimmten Stadtteil usw.) angezeigt werden.

Dabei werden folgende Zahlen ausgegeben
• Gesamtzahl der Schüler
• Anzahl Jungen und Mädchen
• Anzahl Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit
• Anzahl Jungen bzw. Mädchen mit deutscher Staatsangehörigkeit
• Anzahl Schüler mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
• Anzahl Jungen bzw. Mädchen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
• Anzahl Schüler mit einer Staatsangehörigkeit aus einem EU-Land
• Anzahl der Schüler, getrennt nach Konfessionen

Bei den statistischen Auswertungen sind unterschiedliche Detaillierungsgrade möglich. Sie reichen von der Auswertung auf Klassenebene (z. B. „Wie viele Schüler sind in den einzelnen Klassen der ausgewählten Schulen?“) bis hin zu Auswertungen auf Schulformebene („Wie viele Schüler sind in den Grundschulen?“). Die Ergebnisse werden grafisch und tabellarisch dargestellt.

Anzeige von Schüler-Stammdaten
Über das Schulträgermodul 2 kann sich der Schulträger auch Daten einzelner Schüler anzeigen lassen. Dies ist auf bestimmte Stammdaten (Name, Adresse usw.)  und die Erzieherdaten beschränkt. Leistungsdaten und Lehrerdaten sind für den Schulträger nicht zugänglich.

Anmeldeverfahren Primarstufe (Erstklässler)

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger beginnt mit der Übernahme der Daten der zum nächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder aus dem Einwohnermelderegister in die Datenbank von SchILDzentral®. Über Serienbrieffunktionen werden die  Erziehungsberechtigen angeschrieben und es können bereits Empfehlungen für nahe gelegene Grundschulen ausgesprochen werden.
Nachdem die Erziehungsberechtigten angeschrieben wurden, setzen sich diese in der Regel mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung und melden Ihr Kind dort an. Über
das Anmelde-Modul 3 kann die jeweilige Grundschule direkt während des  Anmeldegesprächs das betreffende Kind im Bestand der Lernanfänger markieren und der eigenen Schule zuordnen. Das Kind ist dann zunächst für andere Schulen gesperrt. Für die Schulen entfällt damit die aufwändige und zeitraubende Erstaufnahme der Schülerdaten, außerdem werden Doppelanmeldungen verhindert. Diese führen oft
zu unrealistischen Anmeldezahlen, woraus sich wiederum erhebliche Planungsprobleme ergeben können.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens können die Anmeldungen nochmals vom Schulträger geprüft werden. Anschließend werden die Erstklässler endgültig den jeweiligen Schulen zugewiesen und können nun dort auf die neuen Klassen verteilt werden.
Das Schulamt kann jederzeit prüfen, ob alle schulpflichtigen Lernanfänger an einer Schule angemeldet wurden. Nicht angemeldete Kinder können schnell erkannt und die
Erziehungsberechtigten angeschrieben werden.

Anmeldeverfahren Sekundarstufe I (Übergang Klasse 4 nach 5)

Das Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I läuft ähnlich ab wie das Anmeldeverfahren der Lernanfänger. Der Hauptunterschied ist, dass der „Schüler-Pool“ nicht aus den Daten
des Melderegisters, sondern aus der Datenbank von SchILDzentral® gefüllt wird, d.h. es werden alle Schüler von Grundschulen, die die 4. Klasse besuchen, ermittelt. Bei der
Anmeldung an einer weiterführenden Schule wird das betreffende Kind wiederum markiert und der jeweiligen Schule zugeordnet. Das Kind ist damit für die Anmeldung an
einer anderen Schule gesperrt. Eine Erst- und Zweitwahl ist dabei selbstverständlich möglich. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens können dann sowohl Zusagen als auch Absagen direkt aus dem System erstellt werden. Das oft fehlerträchtige und aufwändige Formularsystem für die Anmeldung an weiterführenden Schulen entfällt völlig.
Das Schulamt kann wiederum jederzeit prüfen, ob alle Kinder an einer weiterführenden Schule angemeldet wurden. Nicht angemeldete Kinder können schnell erkannt und die
Erziehungsberechtigten angeschrieben werden.

Aufnahme von Quereinsteigern

Bei Schülern, die im laufenden Schuljahr die Schule wechseln, ist normalerweise die aufnehmende Schule für die Überwachung der Schulpflicht verantwortlich. Dies erfolgt
durch Kommunikation der beiden Schulen (abgebende und aufnehmende). Dies gilt aber nur dann, wenn sich die abgebende Schule in Nordrhein-Westfalen befindet. Bei
Schülern, deren Herkunftsschule außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt, ist der Schulträger für die Schulpflichtüberwachung verantwortlich.
Über das Schulträgermodul kann ein solcher Schüler als Quereinsteiger in die Datenbank von SchILDzentral® eingepflegt werden (inklusive der Erzieherdaten). Dort steht er dann der aufnehmenden Schule zur Übernahme zur Verfügung, d. h. eine erneute manuelle Eingabe der Daten entfällt. Der Schulträger kann regelmäßig prüfen, ob die
Quereinsteiger an einer Schule angemeldet wurden. Die Überwachung der Schulpflicht ist somit jederzeit gewährleistet.

Technik:
Die großen Vorteile der neuen Anwendung SchILDzentral® - SCHULTRÄGERMODULE -
und vieles mehr.

Die Standardversion von SchILD-NRW  ist nicht „mandantenfähig“, es können zwar mehrere Datenbanken auf einem zentralen Server im Rathaus eingerichtet werden, diese sind dann aber für alle angeschlossenen Schulen zugänglich. Dies ist zumindest  datenschutzrechtlich problematisch.

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